Berufsgrundschuljahr
Berufsfeld Gestaltung
Das Berufsgrundschuljahr vermittelt als einjähriger Bildungsgang eine berufliche Grundbildung für Ausbildungsberufe, die im berufsbezogenen Lernbereich eine gestalterische Fachqualifikation ausweisen.
Ausbildungsziel
Die Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundschuljahres - Gestaltung erwarten in erster Linie eine Antwort auf die noch offene Frage, welcher Ausbildungsberuf mit gestalterischen Fachinhalten ihren Interessen und ihrer Begabung entspricht.
Durch die Erarbeitung von praxisrelevantem Grundlagenwissen aus den verschiedenen Gestaltungsbereichen und deren berufsbezogener Anwendung auf unterschiedliche Werkstoffen steht am Ende des Schuljahres die Klarheit über die tatsächliche Eignung der nun folgende Berufsausbildung.
Die Konzeption der Lehrinhalte im Berufsgrundschuljahre versetzen die Absolventen in die Lage, ihre Begabungen und ihre Neigungen zu erkennen und die erworbenen Kompetenzen zielgerichtet in eine erfolgreiche Berufsausbildung umzusetzen.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet in Vollzeitform von Montag bis Freitag in der Regel in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr statt.
Die Inhalte bestimmen sich nach der gültigen Rahmenstundentafel.
Eingangsvorausseutzungen ∙ Dauer
Es werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr erfogreich besucht haben.
Das Berufsgrundschuljahr dauert ein Jahr und erfolgt in Vollzeitform.
Anmeldung ∙ Aufnahmeverfahren
Ein Aufnahmeantrag ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr an das Staatliche Berufskolleg Rheinbach zu richten.
Zum Antrag gehören: ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches den benötigten Schulabschluss bescheinigt, bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung des/der Erziehungsberechtigten und zwei Lichtbilder, die nicht älter als zwei Jahre sind. Über die Aufnahme entscheidet die Bildungsgangkonferenz im Rahmen der schulischen Aufnahmekapazität.
Kosten ∙ Abschluss
Der Schulbesuch ist kostenlos. Es besteht Lernmittelfreiheit und ein Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach erfolgreichem Abschluss wird ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertiger Abschluss erreicht. Der Erwerb des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife wird ermöglicht.


